Hast Du einen Immobilien-Tipp? Wir sind ganz Ohr!

Jetzt Tippgeber werden und ganz einfach Geld verdienen!


Hast Du Freunde, Bekannte oder Nachbarn, die planen, ihre Immobilie zu verkaufen? Nutze diese Chance und sichere Dir eine attraktive Prämie für Deinen wertvollen Tipp!

So funktioniert es:


  • Information übermitteln:
    • Gib uns den Hinweis, wenn Du weißt, dass jemand eine Immobilie verkaufen möchte. Dies kann eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück sein.
    • Wichtig ist, dass die Immobilie uns noch nicht bekannt ist und nicht öffentlich zum Verkauf angeboten wird.
  • Überprüfung und Bestätigung:
    • Wir prüfen Deinen Tipp und melden uns zeitnah bei Dir.
    • Wenn alle Kriterien erfüllt sind, bestätigen wir Dir schriftlich, dass Du als Tippgeber registriert bist.
  • Kontaktaufnahme und Vermarktung:
    • Wir nehmen Kontakt zum Eigentümer auf, vereinbaren einen Termin und starten mit der Vermarktung.
    • Nach Abschluss eines Maklervertrages und erfolgreicher Vermittlung erhältst Du Deine Prämie.

Deine Prämie:

 
  • Höhe der Prämie: Du erhältst in der Regel 10% unserer Maklerprovision. Bei mehrfachen erfolgreichen Tipps kann dieser Prozentsatz steigen.
  • Auszahlung: Die Prämie wird nach dem erfolgreichen Abschluss des Verkaufs und Eingang der Maklerprovision auf Dein Konto überwiesen.

Woran erkennst Du einen geplanten Verkauf?

 
  • Die Fenster der Immobilie sind unbeleuchtet oder leer.
  • Die Wohnung oder das Haus steht seit längerer Zeit leer.
  • Die Rolläden bleiben dauerhaft geschlossen.
  • Der Briefkasten wird nicht geleert.
  • Der Garten ist zugewachsen und wird nicht gepflegt.
  • Mit Winter wird der Schnee nicht geräumt.

Voraussetzungen:

 
  • Die Immobilie darf uns noch nicht bekannt und nicht öffentlich zum Verkauf angeboten sein.
  • Die Empfehlung darf nicht Deine eigene oder die Wohnung Deines Partners betreffen.
  • Die Immobilie steht nicht zur Versteigerung an und wird von keinem anderen Maklerbüro angeboten. 

Steuerliche Hinweise:

 
  • Die Prämie muss je nach Höhe und Häufigkeit der Tippgeberaktivität versteuert werden. Bei gelegentlichen Einnahmen unter 256 Euro im Jahr ist sie steuerfrei. Bei höheren Beträgen müssen diese als sonstige oder gewerbliche Einkünfte in der Steuererklärung angegeben werden.

Du hast einen Tipp für uns?
Dann freuen wir uns auf deine Nachricht.

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Wir freuen uns schon von dir zu hören!